Bußgeldbescheid anfechten — Einspruch rechtssicher einlegen
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Önemli İpuçları
- Einspruchsfrist: 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG)
- Aktenzeichen und Datum des Bescheids im Einspruch angeben
- Akteneinsicht beantragen, um Messprotokolle und Fotos zu prüfen
- Einspruch hemmt die Rechtskraft — Bußgeld muss zunächst nicht gezahlt werden
İhbar Süresi
Der Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eingehen (§ 67 Abs. 1 OWiG). Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Zustellung.
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Sıkça Sorulan Sorular
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Maßgeblich ist der Eingang bei der Behörde, nicht das Absendedatum. Bei Zustellung per Postzustellungsurkunde gilt der auf der Urkunde vermerkte Tag.
Muss ich das Bußgeld trotz Einspruch sofort bezahlen?
Nein, der Einspruch hemmt die Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Sie müssen das Bußgeld erst zahlen, wenn der Einspruch zurückgewiesen oder zurückgenommen wird. Fahrverbote werden ebenfalls erst nach Rechtskraft wirksam.
Was passiert nach dem Einspruch?
Die Verwaltungsbehörde prüft den Einspruch. Hält sie ihn für begründet, kann sie den Bescheid aufheben. Andernfalls gibt sie die Sache an das Amtsgericht ab, das in einer Hauptverhandlung entscheidet (§ 68 OWiG).
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