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Rundfunkbeitrag abmelden — in wenigen Minuten erledigt

Melden Sie Ihre Wohnung vom Rundfunkbeitrag ab, wenn Sie ausziehen oder besondere Umstände vorliegen. Unsere KI erstellt ein formgerechtes Abmeldeschreiben.

Wichtige Hinweise

  • Abmeldung ist nur bei Auszug, Zusammenlegung von Haushalten oder Todesfall möglich
  • Befreiung möglich bei Bezug von Sozialleistungen (BAföG, Bürgergeld, Grundsicherung)
  • Abmeldung muss spätestens zum Ende des Folgemonats nach Auszug erfolgen
  • Nutzen Sie das Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de oder senden Sie ein Schreiben

Kündigungsfrist

Die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag sollte zeitnah zum Auszug erfolgen. Sie wirkt zum Ende des Monats, in dem der Grund für die Abmeldung eingetreten ist.

Adresse

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln

So funktioniert's

1

Beschreiben

Beschreiben Sie in einfachen Worten, was Sie schreiben möchten.

2

KI erstellt Brief

Unsere KI erstellt einen professionellen Brief im DIN 5008-Format.

3

Unterschreiben & Erhalten

Unterschreiben Sie digital und erhalten Sie das fertige PDF per E-Mail.

Häufige Fragen

Wann kann ich den Rundfunkbeitrag abmelden?

Eine Abmeldung ist möglich bei Auszug aus der Wohnung, Zusammenziehen mit einem Partner (der bereits zahlt), Tod des Beitragszahlers oder Zweitwohnungsauflösung.

Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Eine Befreiung ist möglich, wenn Sie Sozialleistungen wie Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen beziehen. Auch Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe können sich befreien lassen.

Wie melde ich mich vom Rundfunkbeitrag ab?

Nutzen Sie das Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de oder senden Sie ein schriftliches Abmeldeschreiben mit Angabe Ihrer Beitragsnummer, des Abmeldegrunds und bei Auszug der neuen Adresse.

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