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Mietminderung durchsetzen — Ihr Recht bei Wohnungsmängeln

Erstellen Sie ein professionelles Schreiben zur Mietminderung wegen Mängeln der Mietsache. Die KI formuliert Ihre Mängelanzeige mit Minderungsankündigung nach BGB.

Wichtige Hinweise

  • Die Miete mindert sich kraft Gesetzes, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt (§ 536 Abs. 1 BGB)
  • Voraussetzung ist eine unverzügliche Mängelanzeige beim Vermieter (§ 536c BGB) — ohne Anzeige riskieren Sie den Verlust des Minderungsrechts
  • Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung — gängige Minderungstabellen geben Orientierung, sind aber nicht verbindlich
  • Mindern Sie nicht zu viel — eine überhöhte Minderung kann als Zahlungsverzug gewertet werden und den Vermieter zur Kündigung berechtigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB)

Kündigungsfrist

Die Mietminderung tritt kraft Gesetzes ab dem Zeitpunkt ein, an dem der Mangel vorliegt und der Vermieter informiert ist. Die Mängelanzeige sollte unverzüglich nach Entdeckung des Mangels erfolgen (§ 536c BGB). Es gibt keine Frist für die Geltendmachung, aber eine verzögerte Anzeige kann zu Schadenersatzpflichten führen.

So funktioniert's

1

Beschreiben

Beschreiben Sie in einfachen Worten, was Sie schreiben möchten.

2

KI erstellt Brief

Unsere KI erstellt einen professionellen Brief im DIN 5008-Format.

3

Unterschreiben & Erhalten

Unterschreiben Sie digital und erhalten Sie das fertige PDF per E-Mail.

Häufige Fragen

Um wie viel darf ich die Miete mindern?

Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab. Es gibt keine festen Sätze, aber Orientierungswerte: defekte Heizung im Winter 20-50 %, Lärmbelästigung 10-30 %, Schimmelbefall 10-100 %, Aufzugausfall 5-15 %. Die Minderung bezieht sich auf die Bruttomiete inklusive Nebenkosten (BGH, Urteil v. 06.04.2005, XII ZR 225/03).

Muss ich den Vermieter vorher informieren?

Ja, eine Mängelanzeige nach § 536c BGB ist Pflicht. Ohne Anzeige verlieren Sie nicht nur das Recht zur Minderung, sondern haften auch für Folgeschäden. Die Anzeige sollte schriftlich erfolgen und den Mangel konkret beschreiben. Setzen Sie gleichzeitig eine Frist zur Beseitigung.

Kann der Vermieter wegen Mietminderung kündigen?

Nicht bei berechtigter Minderung. Allerdings kann eine überhöhte, unberechtigte Minderung als Zahlungsverzug gewertet werden. Wenn der Rückstand zwei Monatsmieten erreicht, kann der Vermieter fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Daher sollten Sie die Minderungshöhe sorgfältig bemessen oder den Mehrbetrag unter Vorbehalt zahlen.

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