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Ablehnungsbescheid erhalten?

Jobcenter, Krankenkasse, BAföG oder Finanzamt hat abgelehnt? Machen Sie ein Foto — LexiLetter erstellt Ihren Widerspruch in 60 Sekunden. Rechtssicher, fristgerecht, DIN 5008.

  • Fristgerecht
  • Rechtssicher nach § 84 SGG
  • DSGVO-konform

Welche Bescheide können Sie anfechten?

So funktioniert's

1

Beschreiben

Beschreiben Sie in einfachen Worten, was Sie schreiben möchten.

2

KI erstellt Brief

Unsere KI erstellt einen professionellen Brief im DIN 5008-Format.

3

Unterschreiben & Erhalten

Unterschreiben Sie digital und erhalten Sie das fertige PDF per E-Mail.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch?

In der Regel 1 Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGG für Sozialgerichtsbarkeit, § 70 VwGO für Verwaltungsgerichtsbarkeit, § 355 AO für Steuersachen). Fehlt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf 1 Jahr. Handeln Sie trotzdem schnell — die Frist beginnt ab Zustellung, nicht ab Kenntnisnahme.

Kostet das Widerspruchsverfahren etwas?

Nein — das Widerspruchsverfahren vor der Behörde ist gebührenfrei. Auch eine spätere Klage beim Sozialgericht ist für Bürger gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Nur bei anwaltlicher Vertretung fallen Kosten an.

Muss ich eine Begründung angeben?

Nein, aber dringend empfohlen — ohne Begründung entscheidet die Behörde nach Aktenlage, meist erneut ablehnend. LexiLetter formuliert eine passende Begründung basierend auf dem Bescheid und den gesetzlichen Grundlagen, sodass die Behörde erneut prüfen muss.

Widerspruch fristgerecht einlegen

Laden Sie ein Foto des Bescheids hoch — der erste Widerspruch ist kostenlos.

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