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Hausverwaltung kündigen — in wenigen Minuten erledigt

Beenden Sie den Vertrag mit Ihrer Hausverwaltung formgerecht. Unsere KI erstellt ein rechtssicheres Kündigungsschreiben nach DIN 5008.

Wichtige Hinweise

  • Kündigungsfrist beträgt meist 3-6 Monate zum Geschäftsjahresende
  • Bei WEG-Verwaltung entscheidet die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit
  • Einzeleigentümer können Sondereigentumsverwaltung eigenständig kündigen
  • Neue Verwaltung sollte vor Kündigung feststehen (nahtloser Übergang)

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist für Hausverwaltungsverträge richtet sich nach dem individuellen Vertrag. Üblich sind 3-6 Monate zum Ende des Geschäftsjahres.

Adresse

An Ihre Hausverwaltung

So funktioniert's

1

Beschreiben

Beschreiben Sie in einfachen Worten, was Sie schreiben möchten.

2

KI erstellt Brief

Unsere KI erstellt einen professionellen Brief im DIN 5008-Format.

3

Unterschreiben & Erhalten

Unterschreiben Sie digital und erhalten Sie das fertige PDF per E-Mail.

Häufige Fragen

Wie kündigt man eine Hausverwaltung?

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) muss die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschließen. Die Kündigung erfolgt dann schriftlich durch den Verwaltungsbeirat oder Versammlungsleiter.

Welche Kündigungsfrist gilt für die Hausverwaltung?

Die Kündigungsfrist ist vertraglich geregelt, meist 3-6 Monate zum Ende des Geschäftsjahres. Ohne Regelung gilt eine angemessene Frist, üblicherweise 3 Monate zum Quartalsende.

Kann ich als Einzeleigentümer die Verwaltung wechseln?

Für die Gemeinschaftsverwaltung (WEG) entscheidet die Eigentümergemeinschaft. Die Sondereigentumsverwaltung (z.B. Mietenverwaltung Ihrer Wohnung) können Sie als Einzeleigentümer jederzeit kündigen.

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