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Stromrechnung widersprechen — fehlerhafte Abrechnung korrigieren

Erstellen Sie Ihren Widerspruch gegen eine fehlerhafte Stromrechnung in Sekunden. Die KI formuliert ein professionelles Schreiben mit Bezug auf Ihre Verbraucherrechte nach dem Energiewirtschaftsgesetz.

Wichtige Hinweise

  • Zählerstände selbst ablesen und dokumentieren, um Fehler nachzuweisen
  • Recht auf Zählerprüfung durch den Messstellenbetreiber (§ 17 Abs. 1 MessEG)
  • Unstrittigen Betrag zahlen, strittigen Betrag unter Vorbehalt oder gar nicht
  • Bei Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht (§ 41 Abs. 3 EnWG)

Kündigungsfrist

Für den Widerspruch gegen eine Stromrechnung gibt es keine gesetzliche Frist, aber Sie sollten zeitnah handeln. Die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB). Bei Verdacht auf einen defekten Zähler können Sie eine Zählerprüfung nach § 17 MessEG verlangen.

So funktioniert's

1

Beschreiben

Beschreiben Sie in einfachen Worten, was Sie schreiben möchten.

2

KI erstellt Brief

Unsere KI erstellt einen professionellen Brief im DIN 5008-Format.

3

Unterschreiben & Erhalten

Unterschreiben Sie digital und erhalten Sie das fertige PDF per E-Mail.

Häufige Fragen

Wie widerspreche ich einer fehlerhaften Stromrechnung?

Senden Sie einen schriftlichen Widerspruch an Ihren Energieversorger mit Angabe Ihrer Vertragsnummer, des Abrechnungszeitraums und einer genauen Beschreibung des Fehlers. Zahlen Sie den unstrittigen Betrag weiter, um Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden (§ 19 StromGVV schützt vor Sperrung bei berechtigtem Widerspruch).

Kann der Stromanbieter bei Widerspruch den Strom abschalten?

Eine Stromsperre ist nur zulässig, wenn der Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt und eine Sperrandrohung 4 Wochen vorher sowie eine Sperrankündigung 8 Werktage vorher zugestellt wurde (§ 19 Abs. 2 StromGVV). Bei einem laufenden Widerspruch gegen die Rechnungshöhe ist eine Sperre in der Regel nicht verhältnismäßig.

Habe ich Anspruch auf eine Zählerüberprüfung?

Ja, nach § 17 Abs. 1 MessEG können Sie eine Überprüfung des Stromzählers durch den Messstellenbetreiber verlangen. Bestätigt die Prüfung einen Defekt, trägt der Messstellenbetreiber die Kosten. Ist der Zähler korrekt, tragen Sie die Prüfkosten (ca. 50-100 Euro).

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