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Beschwerde bei der Deutschen Bahn — Fahrgastrechte durchsetzen

Erstellen Sie Ihren Beschwerdebrief an die Deutsche Bahn in Sekunden. Die KI formuliert ein professionelles Schreiben zu Verspätungen, Ausfällen oder Serviceproblems mit Verweis auf Ihre Fahrgastrechte.

Wichtige Hinweise

  • Ab 60 Minuten Verspätung: 25 % Erstattung des Fahrpreises, ab 120 Minuten: 50 %
  • Fahrgastrechte-Formular am Bahnhof oder online unter bahn.de/fahrgastrechte ausfüllen
  • Belege aufbewahren: Fahrkarte, Verspätungsbescheinigung, Quittungen für Ersatzverkehr
  • Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Ende der Gültigkeit der Fahrkarte geltend gemacht werden

Kündigungsfrist

Entschädigungsansprüche nach der EU-Fahrgastrechte-Verordnung (EU) 2021/782 müssen innerhalb eines Jahres nach der Fahrt geltend gemacht werden. Das Fahrgastrechte-Formular kann direkt am Bahnhof oder online eingereicht werden.

Adresse

DB Dialog GmbH, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main

So funktioniert's

1

Beschreiben

Beschreiben Sie in einfachen Worten, was Sie schreiben möchten.

2

KI erstellt Brief

Unsere KI erstellt einen professionellen Brief im DIN 5008-Format.

3

Unterschreiben & Erhalten

Unterschreiben Sie digital und erhalten Sie das fertige PDF per E-Mail.

Häufige Fragen

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei der Deutschen Bahn?

Nach der EU-Fahrgastrechte-Verordnung (EU) 2021/782 haben Sie ab 60 Minuten Verspätung am Zielort Anspruch auf 25 % des Fahrpreises, ab 120 Minuten auf 50 %. Bei Zeitkarten gelten pauschale Beträge. Der Anspruch besteht unabhängig vom Grund der Verspätung.

Wie reiche ich eine Beschwerde bei der Deutschen Bahn ein?

Sie können das Fahrgastrechte-Formular am Bahnhof ausfüllen, online unter bahn.de einreichen oder ein formloses Beschwerdeschreiben an das Servicecenter Fahrgastrechte senden. Ein formeller Brief ist besonders bei komplexen Fällen empfehlenswert.

Was kann ich tun, wenn die Deutsche Bahn meine Beschwerde ablehnt?

Wenn die DB Ihre Beschwerde ablehnt, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden. Diese vermittelt kostenlos zwischen Fahrgästen und Unternehmen. Alternativ können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.

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