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Beschwerde bei Lufthansa — Fluggastrechte geltend machen

Erstellen Sie Ihren Beschwerdebrief an Lufthansa in Sekunden. Die KI formuliert ein professionelles Schreiben mit Verweis auf die EU-Fluggastrechteverordnung bei Verspätungen, Annullierungen oder Gepäckproblemen.

Wichtige Hinweise

  • EU-Verordnung 261/2004: 250-600 EUR Entschädigung je nach Flugstrecke bei Annullierung oder Verspätung über 3 Stunden
  • Anspruch verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB) — nicht zu lange warten
  • Boarding-Pass, Buchungsbestätigung und Verspätungsnachweis aufbewahren
  • Bei Gepäckverlust: Schadensmeldung (PIR) sofort am Flughafen ausfüllen

Kündigungsfrist

Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 verjähren nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Gepäckschäden müssen nach dem Montrealer Übereinkommen innerhalb von 7 Tagen (Beschädigung) bzw. 21 Tagen (Verspätung) schriftlich gemeldet werden.

Adresse

Deutsche Lufthansa AG, Kundenservice, Postfach 710234, 60492 Frankfurt am Main

So funktioniert's

1

Beschreiben

Beschreiben Sie in einfachen Worten, was Sie schreiben möchten.

2

KI erstellt Brief

Unsere KI erstellt einen professionellen Brief im DIN 5008-Format.

3

Unterschreiben & Erhalten

Unterschreiben Sie digital und erhalten Sie das fertige PDF per E-Mail.

Häufige Fragen

Wie viel Entschädigung steht mir bei einem Lufthansa-Flugausfall zu?

Nach der EU-Verordnung 261/2004 stehen Ihnen je nach Flugstrecke 250 EUR (bis 1.500 km), 400 EUR (1.500-3.500 km) oder 600 EUR (über 3.500 km) zu. Der Anspruch besteht auch bei Verspätungen über 3 Stunden am Zielort, sofern kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.

Was kann ich bei verlorenem Gepäck tun?

Füllen Sie sofort am Flughafen eine Schadensmeldung (Property Irregularity Report, PIR) aus. Lufthansa muss gemäß dem Montrealer Übereinkommen für Schäden bis ca. 1.400 EUR haften. Melden Sie Schäden bei Beschädigung innerhalb von 7 Tagen, bei verspätetem Gepäck innerhalb von 21 Tagen schriftlich.

Was tun, wenn Lufthansa meine Entschädigung ablehnt?

Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) oder nutzen Sie ein Fluggastrechte-Portal. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, sodass Sie genug Zeit für eine gerichtliche Durchsetzung haben.

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