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Mieterhöhung widersprechen — Ihre Rechte als Mieter

Erstellen Sie ein rechtssicheres Widerspruchsschreiben gegen eine Mieterhöhung in Sekunden. Die KI prüft die gesetzlichen Voraussetzungen und formuliert Ihren Widerspruch nach BGB.

Wichtige Hinweise

  • Die Mieterhöhung muss schriftlich begründet werden — z. B. durch Mietspiegel, Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen (§ 558a BGB)
  • Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20 % (in angespannten Wohnungsmärkten 15 %) steigen — Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB
  • Sie haben nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens eine Überlegungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats, um zuzustimmen oder zu widersprechen (§ 558b BGB)
  • Formfehler im Mieterhöhungsverlangen (fehlende Begründung, falscher Mietspiegel) machen die Erhöhung unwirksam

Kündigungsfrist

Nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens haben Sie bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats Zeit, der Erhöhung zuzustimmen oder zu widersprechen (§ 558b Abs. 2 BGB). Beispiel: Zugang im Januar — Frist bis Ende März.

So funktioniert's

1

Beschreiben

Beschreiben Sie in einfachen Worten, was Sie schreiben möchten.

2

KI erstellt Brief

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3

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Häufige Fragen

Wann ist eine Mieterhöhung unzulässig?

Eine Mieterhöhung ist unzulässig, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt (§ 558 Abs. 1 BGB), die Kappungsgrenze von 20 % (bzw. 15 % in angespannten Märkten) innerhalb von 3 Jahren überschreitet (§ 558 Abs. 3 BGB), oder formell fehlerhaft ist — etwa ohne Begründung durch Mietspiegel oder Gutachten (§ 558a BGB).

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, einer Mieterhöhung zuzustimmen. Wenn Sie nicht zustimmen, kann der Vermieter innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist Klage auf Zustimmung erheben (§ 558b Abs. 2 BGB). Bis zu einem rechtskräftigen Urteil bleibt die bisherige Miete bestehen.

Kann der Vermieter die Miete wegen Modernisierung erhöhen?

Ja, nach einer Modernisierung darf der Vermieter jährlich 8 % der auf die Wohnung entfallenden Kosten auf die Miete umlegen (§ 559 BGB). Die Erhöhung darf innerhalb von 6 Jahren insgesamt nicht mehr als 3 €/qm betragen (bzw. 2 €/qm bei Mieten unter 7 €/qm). Reine Instandhaltungsmaßnahmen berechtigen nicht zur Mieterhöhung.

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