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Mietkaution zurückfordern — Ihr Geld nach dem Auszug

Erstellen Sie ein professionelles Schreiben zur Rückforderung Ihrer Mietkaution. Die KI formuliert Ihre Aufforderung rechtssicher nach BGB mit angemessener Fristsetzung.

Wichtige Hinweise

  • Die Kaution darf maximal 3 Nettokaltmieten betragen und kann in 3 monatlichen Raten gezahlt werden (§ 551 BGB)
  • Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen — bei einer Barkaution auf einem separaten Sparkonto (§ 551 Abs. 3 BGB)
  • Nach Mietende hat der Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist (in der Regel 3-6 Monate) zur Abrechnung der Kaution — danach können Sie die Rückzahlung verlangen
  • Der Vermieter darf nur berechtigte Forderungen (offene Mieten, Schäden über normale Abnutzung hinaus, ausstehende Nebenkosten) von der Kaution einbehalten

Kündigungsfrist

Nach Mietende hat der Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist zur Abrechnung der Kaution. Die Rechtsprechung geht von 3-6 Monaten aus. Für Nebenkostennachforderungen kann der Vermieter einen angemessenen Teil bis zur nächsten Abrechnung zurückbehalten. Der Rückzahlungsanspruch verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB).

So funktioniert's

1

Beschreiben

Beschreiben Sie in einfachen Worten, was Sie schreiben möchten.

2

KI erstellt Brief

Unsere KI erstellt einen professionellen Brief im DIN 5008-Format.

3

Unterschreiben & Erhalten

Unterschreiben Sie digital und erhalten Sie das fertige PDF per E-Mail.

Häufige Fragen

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Der Vermieter hat nach Mietende eine angemessene Prüfungsfrist von in der Regel 3-6 Monaten. In dieser Zeit prüft er, ob Ansprüche gegen den Mieter bestehen (Schäden, offene Nebenkosten). Für die Nebenkostenabrechnung darf er einen angemessenen Teilbetrag bis zur Abrechnung einbehalten. Der Rückzahlungsanspruch verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB).

Was darf der Vermieter von der Kaution abziehen?

Nur berechtigte Forderungen: ausstehende Mietzahlungen, Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung und Schadensersatz für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Normale Abnutzungsspuren (z. B. Dübellöcher in angemessener Zahl, leichte Gebrauchsspuren am Boden) dürfen nicht abgezogen werden. Schönheitsreparaturen können nur einbehalten werden, wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag besteht.

Was mache ich, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

Fordern Sie die Kaution schriftlich mit Fristsetzung (14 Tage) zurück. Nach erfolglosem Fristablauf können Sie Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben. Bei Beträgen bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig. Zuvor kann eine Beratung beim Mieterverein oder Rechtsanwalt sinnvoll sein.

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