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Schimmel in der Wohnung — Vermieter in die Pflicht nehmen

Erstellen Sie ein professionelles Schreiben an Ihren Vermieter zur Beseitigung von Schimmelbefall. Die KI formuliert Ihre Mängelanzeige und Fristsetzung nach BGB.

Wichtige Hinweise

  • Schimmelbefall ist ein Mangel der Mietsache — der Vermieter ist zur Beseitigung verpflichtet (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB), sofern der Mieter den Schimmel nicht selbst verursacht hat
  • Dokumentieren Sie den Schimmelbefall mit Fotos und Datum — dies sichert Ihre Beweislage für eine mögliche Mietminderung
  • Zeigen Sie den Mangel unverzüglich schriftlich an (§ 536c BGB) — bei unterlassener Anzeige verlieren Sie ggf. Minderungsrechte und haften für Folgeschäden
  • Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung (in der Regel 14 Tage) — nach Fristablauf können Sie ggf. selbst beseitigen lassen (§ 536a Abs. 2 BGB)

Kündigungsfrist

Zeigen Sie den Schimmelbefall unverzüglich nach Entdeckung an (§ 536c BGB). Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen zur Beseitigung. Ab Kenntnis des Mangels steht Ihnen eine Mietminderung zu (§ 536 BGB).

So funktioniert's

1

Beschreiben

Beschreiben Sie in einfachen Worten, was Sie schreiben möchten.

2

KI erstellt Brief

Unsere KI erstellt einen professionellen Brief im DIN 5008-Format.

3

Unterschreiben & Erhalten

Unterschreiben Sie digital und erhalten Sie das fertige PDF per E-Mail.

Häufige Fragen

Wer ist für die Schimmelbeseitigung verantwortlich?

Grundsätzlich der Vermieter (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Er muss die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand erhalten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Mieter den Schimmel durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten verursacht hat. Die Beweislast für die Ursache liegt beim Vermieter.

Kann ich bei Schimmel die Miete mindern?

Ja, bei Schimmelbefall ist eine Mietminderung nach § 536 BGB möglich. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung — Gerichte haben je nach Fall 5-100 % anerkannt. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Mängelanzeige. Die Minderung gilt ab Kenntnis des Mangels, nicht erst ab der Anzeige.

Was mache ich, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Nach erfolgloser Fristsetzung können Sie den Mangel selbst beseitigen lassen und die Kosten vom Vermieter verlangen (§ 536a Abs. 2 BGB). Bei erheblichem Schimmelbefall, der die Gesundheit gefährdet, haben Sie auch ein außerordentliches Kündigungsrecht (§ 569 Abs. 1 BGB). In jedem Fall sollten Sie einen Mieterverein oder Anwalt konsultieren.

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